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Pressemitteilung

Urteil aus Karlsruhe zur Grundmandatsklausel und zur Zukunft der 5%-Hürde:

Wahlrecht darf regionale Besonderheiten nicht ignorieren!

Agnes Becker und Tobias Ruff

ÖDP-Landesvorsitzende Agnes Becker und Tobias Ruff (Foto: ÖDP)

„Und was ist jetzt innerhalb Bayerns?“ 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswahlrecht muss nach Ansicht der ÖDP auch innerhalb Bayerns Auswirkungen haben: Eine Grundmandatsklausel müsse auch im Freistaat eingeführt, die 5%-Hürde herabgesetzt und auf Ebene der Regierungsbezirke angewandt werden, fordern die ÖDP-Landesvorsitzenden Agnes Becker und Tobias Ruff.

Das Urteil zur Grundmandatsklausel und die Vorgabe des Gerichts, über die Zukunft der 5%-Hürde nachzudenken, seien auch ein Hinweis an den Freistaat Bayern, dass regionale Besonderheiten im eigenen Wahlgebiet nicht ignoriert werden dürfen. 

Eine Partei, die beispielsweise in einem der sieben bayerischen Regierungsbezirke die Prozenthürde überspringt, aber landesweit die Hürde nicht schafft, müsse nach dem derzeitigen bayerischen Wahlrecht die ihr zustehenden Mandate abgeben. „Das kann nicht richtig sein! Die CSU hat in Karlsruhe erreicht, dass regionale Besonderheiten im Wahlrecht berücksichtigt werden müssen. Das muss jetzt auch innerhalb Bayerns gelten“, so Becker und Ruff.

Durch das neue Wahlrecht bestand die Möglichkeit, dass regionale Besonderheiten wie das bayerische Wahlergebnis nicht im Bundestag abgebildet werden. Das hat die CSU nach Ansicht der ÖDP „zu Recht beklagt“. Regionale Besonderheiten müssen sich aber auch im Landtag widerspiegeln, fordert die ÖDP. Dies könne auf verschiedene Weise geschehen: „Am besten durch Abschaffung der Prozent-Hürde oder andernfalls durch Anwendung einer 2- bis 3 Prozent-Hürde auf Ebene der sieben Regierungsbezirke. Darüber hinaus soll auch Bayern endlich eine Grundmandatsklausel einführen“, fordern Becker und Ruff.

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