Aktion / Bericht
Petition "Für mehr Menschlichkeit im Krankenhausbereich" (am 8.11.23 eingereicht)
„Mehr Menschlichkeit, weniger Arbeitsverdichtung und Gewinndruck für unsere Krankenhäuser“ – das fordert die bayerische ÖDP mit ihrer aktuellen Petition. Krankenhausinvestitionen sollen künftig endlich dauerhaft zu 100 Prozent aus Landesmitteln finanziert werden, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. „Mit kurzfristigen Wahlversprechen von Ministerpräsident Söder geben wir uns nicht zufrieden. Deshalb haben wir eine Petition gestartet, die Söders Versprechen auf die Probe stellt“, so ÖDP-Landespolitiker Christoph Zollbrecht. Er ist Gesundheits- und Krankenpfleger, Beisitzer im ÖDP-Landesvorstand und Vorsitzender der ÖDP-Fraktion im Kreistag Amberg-Sulzbach. Er moniert, dass bei der Investitionsfinanzierung der Kliniken derzeit bundesweit eine Finanzierungslücke von etwa 3 Mrd. Euro pro Jahr klafft, in Bayern immerhin von über 300 Mio. Euro.
Petitionstext
Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger ersuchen den Bayerischen Landtag, folgenden Beschluss zu fassen oder anzustoßen:
Geld für Pflege und Medizin darf nicht für Investitionen zweckentfremdet werden. Deshalb kommt der Freistaat Bayern unverzüglich seiner gesetzlichen Verpflichtung nach, für eine vollumfängliche Finanzierung der Investitionen der Krankenhäuser in Bayern zu sorgen. Dies ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für mehr Menschlichkeit in unseren Kliniken, weil dadurch die Investitionen sachlich richtig, vollständig sowie gesetzeskonform finanziert werden.
Begründung
Die Finanzierung der Kliniken ruht auf zwei Säulen: So werden die Betriebskosten (Kosten für Pflege und Medizin) mittels Fallpauschalen über die Krankenkassenbeiträge finanziert. Dagegen sind für die Finanzierung der Investitionen laut Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) die Bundesländer zuständig. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen die Bundesländer – wie auch der Freistaat Bayern – nicht vollumfänglich nach. So erhalten die Kliniken derzeit von den Bundesländern insgesamt rund 3 Mrd. Euro pro Jahr, der tatsächliche Bedarf ist aber etwa doppelt so hoch. „Fehlende Investitionsmittel bleiben extremes Problem“1, nennen dies folgerichtig die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zusammen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Der Freistaat Bayern zahlt derzeit gut 640 Mio. Euro jährlich an Investitionsmitteln nach dem KHG. Nach Berechnungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) liegt der tatsächliche Investitionsbedarf in Bayern bei rund 1 Mrd. Euro, also rund 50 Prozent höher. Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) fordert immerhin eine notwendige Erhöhung auf 900 Mio. Euro!
Infolge dieser Unterfinanzierung kommt es entweder zu einem Investitionsstau oder es müssen Investitionen über Fallpauschalen durch Mittel der Krankenkassen zweckentfremdet getätigt werden – diese finanziellen Mittel fehlen dann für Pflege und Medizin! Der renommierte Gesundheitsökonom Prof. Dr. Andreas Beivers drückt dies in der Krankenhausfachzeitschrift „führen & wirtschaften“ wie folgt aus: „So ist allgemein bekannt, dass Krankenhäuser durch die Fallpauschalenerlöse versuchen müssen, ihre Investitionskosten zu finanzieren, die dort jedoch in der Kalkulation nicht abgebildet sind.“2 Aus den ohnehin nicht ausreichenden Mitteln der Fallpauschalen – vorgesehen für medizinische Leistungen und Klinikpersonal – müssen Gewinne für Investitionen erwirtschaftet werden. Dies ist nicht nur gesetzeswidrig, sondern bedeutet eine Ökonomisierung und Arbeitsverdichtung im Klinikalltag! Deshalb ergeht die Aufforderung an den Freistaat Bayern, die Investitionen im Krankenhausbereich gesetzeskonform vollumfänglich zu finanzieren.
Die Petition kann klassisch auf Papier oder online unterstützt werden und läuft bis zum 31.10.2023.
Unterschriftenformular herunterladen (beendet)A3-Plakat herunterladenOnline-Petition unterschreiben (beendet)
1 www.dkgev.de/dkg/presse/details/fehlende-investitionsmittel-bleiben-extremes-problem
2 Prof. Dr. Andreas Beivers, Studiendekan für Gesundheitsökonomie, in f & w 4/2019, Seite 309