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Persönlicher Kommentar

6 Euro für Artikel 6 Grundgesetz

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung", so heißt es in Artikel 6 Grundgesetz. Eine klare Wertentscheidung des Verfassungsgebers und ein hoher Anspruch an die Politik. Davon bleibt im Alltag nur Beschämendes übrig, anschauliches Beispiel dafür ist die aktuelle Debatte über die Kindergelderhöhung. Um insgesamt 6 Euro will Finanzminister Schäuble, CDU, das Kindergeld erhöhen. Damit die Eltern nicht gleich alle 6 Euro auf einmal verprassen, gibt es in diesem Jahr 4 Euro und 2016 noch einmal 2 Euro mehr. Man kann sich angesichts dieses Vorhabens nur in Sarkasmus flüchten. In unserem reichen Land sind Kinder das Armutsrisiko Nummer 1. Von einem Familienlastenausgleich für die Eltern geschweige denn von einem Erziehungsgehalt sind wir nach wie vor meilenweit entfernt. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber wiederholt verurteilt, seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und das Existenzminimum der Kinder nicht zu besteuern - Kindergeld oder Steuerfreibetrag sollen dies gewährleisten, von einer Leistung des Staates kann also keine Rede sein. Der Staat treibt den Eltern das Schwein vom Hof, dafür gibt es ein paar Schnitzel zurück. Dass Schäuble die Alleinerziehenden zusätzlich im Regen stehen lässt, schlägt dem Fass den Boden aus.

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