Persönlicher Kommentar
Alle Jahre wieder
Zugegeben, diese Einleitung wird eher mit der Weihnachtszeit verknüpft, trotzdem passt sie gut zum jährlichen Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, der diese Woche erschienen ist. Intensiv beschäftigten sich die ORH-Prüfer mit der Steuererhebung im Freistaat – mit inakzeptablen Ergebnissen. Erhebliche Arbeitsrückstände im Finanzamt München, das 36 Prozent der gesamten jährlichen Steuereinnahmen im Freistaat erzielt, Betriebsprüfungszeiträume bei bargeldintensiven Betrieben zwischen 22,4 und 40,6 Jahren, hartleibige Verweigerer von Steuererklärungen und nur eine Quote von 10 Prozent bei der Verfolgung von Steuerverdachtsfällen. Dem ORH-Präsidenten Fischer-Heidlberger ist zuzustimmen, wenn er feststellt: „Mängel bei der Erhebung der Steuern sind häufig auch ein Gerechtigkeitsproblem. Wo kein gleichmäßiger Vollzug der Steuergesetze stattfindet, leidet nicht nur der Steuersäckel, sondern auch die Akzeptanz der Bürger!“ Wer in unverantwortlicher Weise von einem „Unrechtsstaat“ schwadroniert, sollte schnellstens dafür sorgen, dass diese Mängel abgestellt werden – denn das ist wirklich eine Frage der Gerechtigkeit.
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