Persönlicher Kommentar
An diesem Freitag
zitieren wir ausnahmsweise einmal eine Stimme, die nicht zur ÖDP gehört. Frau Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V. schreibt ganz aktuell: "Das BVerfG hat das Betreuungsgeld lediglich aus formalen Gründen als verfassungswidrig bezeichnet, weil die Bundesebene dafür nicht zuständig sei. So weit, so gut. Allerdings hätte das Gericht allen Anlass gehabt, sich mit dem Betreuungsgeldgesetz auch inhaltlich zu befassen, zum Beispiel auf der Grundlage des vom eigenen Hause 1999 gefällten Betreuungsurteils, das bestimmte, dass `die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern` sei. Angesichts der Entwicklung, die die Familienpolitik seither genommen hat, bleibt nur festzustellen: Folgt man dem Urteil des BVerfG, bewegt sich die Bundesregierung mit ihrer Krippenpolitik auf breiter Front in der Illegalität, denn die von ihr ausgesprochene Garantie für einen Krippenplatz und sogar das Elterngeldgesetz fallen ebenfalls nicht in ihre Kompetenz, sind folglich ebenso verfassungswidrig wie das Betreuungsgeldgesetz..."
Wichtiger Hinweis:
Blogbeiträge stellen die persönliche Meinung einzelner Parteimitglieder dar. Diese kann in Einzelfällen von der Programmlage der Partei abweichend sein. Auch ist es möglich, dass zu einzelnen Themen und Aspekten in der ÖDP noch keine Programmlage existiert.