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Persönlicher Kommentar

Das Bundesverfassungsgericht

hat zwar den Eil-Antrag, CETA nicht vorläufig in Kraft zu setzen, abgelehnt. Was als herbe Niederlage scheint, ist gar nicht so schlecht, wenn die weiteren Ausführungen des Gerichts betrachtet werden: Die Schiedsgerichte werden nicht vorläufig angewandt, bei Entscheidungen der Geheim-Ausschüsse von CETA muss Deutschland mitreden dürfen und die vorläufige Anwendung muss Deutschland einseitig beenden dürfen. Das Verfassungsgericht sieht die Bedenken der CETA-Gegner und wird die Kritikpunkte prüfen. Das ist eine Niederlage für die Bundesregierung, die beantragt hatte, die Verfassungsbeschwerde als offensichtlich unbegründet und unzulässig abzuweisen – und Motivation für uns, die geplanten Freihandelsabkommen weiterhin zu bekämpfen.

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