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Persönlicher Kommentar

Missachtung des Gerichts

traut man Verbrechern zu, den Bösen, jenen, mit denen man normalerweise nichts zu tun haben möchte. Wer ein Gerichtsurteil missachtet, wird verurteilt – in unserem Fall waren es 4000,- EUR. Und selbst diese Maßnahme konnte den Delinquenten nicht dazu bringen, den Anweisungen der Richter am Obersten Bayerischen Verwaltungsgericht Folge zu leisten. Worum geht es? Der böse Bube ist in diesem Falle die Bayerische Staatsregierung. Sie war per Gerichtsurteil dazu aufgefordert worden, bis zum letzten Sommer ein Konzept zur Reduzierung des Feinstaubs in München vorzulegen. Fehlanzeige. Selbst der zweite Termin wurde zunächst versäumt. Und nun fehlt der Vorlage ein wesentlicher Bestandteil: die Fahrverbote. Sie waren vom Gericht zwingend vorgeschrieben worden. Aber wenn es darum geht, die Seelen der Autofahrer zu streicheln oder mit der Automobilindustrie zu kuscheln, da ist der Staatsregierung und der CSU nicht einmal eine Verurteilung vor Gericht zu blöde.

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