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Persönlicher Kommentar

„Ökostrom ungleich Ökostrom

Der Freistaat und viele bayerischen Kommunen beziehen Ökostrom, aber welcher Art? Lt. eines Berichts des BR werden hier Empfehlungen des Umweltbundesamtes rigoros vernachlässigt. Aus Kostengründen verzichtet man darauf, die Neuanlagenquote (Kraftwerke, die erst vor kurzem errichtet wurden, max. Alter 2 bis 4 Jahre) zu berücksichtigen und verwendet teilweise Strom aus Uralt-Kraftwerken. Dies hilft aber dem Ausbau der erneuerbaren Energiequellen in keinster Weise. Da der Begriff „Ökostrom“ gesetzlich nicht geschützt ist, kann hier unter aufgesetzter Flagge alles vertrieben werden, was mit Wasser oder Wind erzeugt wurde. Gerade bei Kommunen, die immer versucht sind, Energiekosten in vorhandenen Einrichtungen so gering als möglich zu halten, dient dies als Alibifunktion. Also nicht nur durch die 10H-Regelung, sondern auch durch Nichtbeachtung empfohlener Quoten wird die Verwendung wirklichen „Ökostroms“ gleichbleibend unterwandert. Betrachtet man in dieser Hinsicht die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, kann man einiges über die Effizienz der Energiegewinnung lernen. In Nordrhein-Westfalen beziehen sämtliche staatlichen Liegenschaften seit dem vergangenen Jahr Ökostrom in der geforderten Ausprägung, kurioserweise sogar von den Stadtwerken München. In Baden-Württemberg liegt bei umweltbewussten Kommunen die bezogene Ökostrom-Menge mit Neuanlagenquoten bei 15 Prozent trotz Mehrpreis. Wieso kann Bayern hier nicht einfach mal dem guten Beispiel folgen?“

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