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Persönlicher Kommentar

Streuobstwiesen in Gefahr

Das Artenschutz-Volksbegehren stellte die ökologisch wertvollen Streuobstwiesen eigentlich unter Biotopschutz. Mit Besorgnis habe ich die Nachricht des bayerischen Umweltministers Thorsten Glauber (FW) aufgenommen, dass in der neuen Kartieranleitung eine Streuobstwiese nur dann ein geschütztes Biotop ist, wenn der Astansatz der Obstbaumkrone erst bei 1,80 Meter beginnt. Selbst die Obstbäume, die ich zum Erhalt der Kulturlandschaft über den Landschaftspflegeverband gekauft habe, erfüllen dieses Kriterium nicht. Der Astansatz bei Obstbaumhochstämmen ist meist bei 1,60 bis 1,70 Meter. Der Biotopschutz wird dadurch ausgehebelt. Besser wäre es, einheitliche Kriterien heranzuziehen, wie sie schon beim Vertragsnaturschutz gelten (hier gilt bei Obstbaumhochstämmen ein Astansatz von 1,60 Meter als förderfähig).

Martin Berberich, Beisitzer im Landesvorstand

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