Persönlicher Kommentar
Vor 20 Jahren
sprach das das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Abtreibungsparagraphen 218. Die Fristen- oder Indikationsregeln wurden zugunsten einer Beratungspflicht aufgehoben. Jahre der harten Auseinandersetzung fanden damit ein Ende. Hier ein Auszug aus einem Interview (SZ, 28.05.2013) mit dem damaligen Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde - es befasst sich weniger mit dem 218er als vielmehr mit der Situation von Familien in unserer Gesellschaft: "Wir organisieren unsere Arbeitswelt nach den Erfordernissen der Industriegesellschaft, anstatt umgekehrt die Prozesse der Industriegesellschaft von den Familien und ihren Bedürfnissen her zu organisieren." Solange Politik auf Wachstum und Gewinnmaximierung abzielt, wird sich daran nicht viel ändern.
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