Persönlicher Kommentar
Westliche Werte?
In aktuellen Debatten über das vollkommene Scheitern des militärischen Afghanistan-Einsatzes ist immer öfter die Meinung zu hören, dass es generell falsch war und auch künftig falsch sein wird, „westliche Werte“ in andere Länder „exportieren“ zu wollen.
Muss man daran erinnern, dass es eine Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen gibt? Diese Erklärung ist zwar als Ganzes kein völkerrechtlich bindender Vertrag; die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und das Verbot der Folter wurden aber mit vielen weiteren humanistischen Grundsätzen im UN-Zivilpakt von 1976 zum verbindlichen Völkerrecht erhoben.
Die Menschenrechte sind deshalb keine „westlichen Werte“. Es sind Grundsätze, auf die sich alle UN-Mitgliedsstaaten verpflichtet haben.
Die Lehre aus dem Desaster des militärischen Einsatzes in Afghanistan darf nicht sein, dass man die Grundsätze der Menschlichkeit mit dem Hinweis auf kulturelle oder religiöse Traditionen relativiert und sich insgesamt „zurückhält“. Eine indifferente Haltung in Menschenrechtsfragen auch noch als Anerkennung des Rechts auf „eigene Werte“ anderer Kulturräume und Nationen zu veredeln, wäre die schlechteste Konsequenz.
Wohlgemerkt: Es geht nicht nur um Afghanistan. Es geht auch um China. Es geht auch um die EU-Mitgliedsstaaten Ungarn und Polen. Es geht darum, Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte als universalistische Werte, als Grundlage der UN zu verteidigen. Mit „westlichem Hegemoniestreben“ hat das wahrlich nichts zu tun.
Wichtiger Hinweis:
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