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Persönlicher Kommentar

Zahnlos?

Das kommende Jahr wird allgemein als Prüfungsjahr für die Demokratie eingeschätzt: Die Welle rechtsextremen Denkens und Handelns schwappt nicht nur in Deutschland hoch und breit. Im Herbst wird in den USA gewählt und es droht dort eine Art von autoritärem Umsturz. Auch in Europa kann bei der Wahl zum Parlament der Europäischen Union Unerfreuliches geschehen. Sorgenvoll schaut man auch nach Thüringen und auf andere Landtagswahlen.

Das Jahr 2024 ist aber auch das Jahr, in dem das Grundgesetz Geburtstag feiert. Wenn jemand 75 wird, dann spricht der Freundes- und Verwandtenkreis gerne von der angeblichen Jugendlichkeit des Jubilars oder der Jubilarin – aber die Betroffenen wissen sehr genau, dass nicht mehr alles so ist, wie man es gerne hätte. Gut, wenn wenigstens die Zähne noch fest sitzen

Das Grundgesetz hat Zähne. Ich hätte nicht geglaubt, dass mich Artikel 18 einmal ernsthaft interessieren würde: Wer Grundfreiheiten dazu nutzt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bekämpfen, verwirkt diese Grundrechte. Das ist der Inhalt dieses wichtigen Artikels.

Hoffentlich müssen wir nicht prüfen, ob das Gebiss des Grundgesetzes wirklich fest sitzt und seine Wirkung stark genug ist. Wir sollten aber den Artikel 18 kennen und seine Aktivierung für möglich und geboten halten. Seine Anwendung darf nicht tabuisiert werden.

In diesem Sinne wünsche ich meinen Leserinnen und Lesern alles erdenklich Gute für das kommende Bewährungsjahr der Demokratie und freue mich auf eine hoffentlich intensive Geburtstagfeier für unser Grundgesetz. Ad multos annos!

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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Wichtiger Hinweis:
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