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Pressemitteilung

„Der Freistaat Bayern hat keine nachvollziehbare Krankenhausplanung!“

Die ÖDP fordert von Gesundheitsministerin Gerlach: „Werden Sie endlich krankenhausplanerisch aktiv!“

Sepp Rettenbeck und Agnes Becker

ÖDP-Landesvorsitzende Agnes Becker und Sepp Rettenbeck, krankenhauspolitischer Sprecher der ÖDP Bayern, fordern einen zukunftsweisenden Krankenhausplan, der verlässlich aufzeigt, wo es auf Dauer welche Versorgung gibt (Foto: Hofbauer/ÖDP)

Das Bayerische Gesundheitsministerium muss endlich seiner Pflichtaufgabe Krankenhausplanung nachkommen. Das fordern die bayerische ÖDP-Vorsitzende Agnes Becker und der krankenhauspolitische ÖDP-Experte Sepp Rettenbeck in einem Schreiben an die Ministerin. „Immer nur nach Berlin austeilen und selbst lieber den Kopf vor der schwierigen Aufgabe einziehen, das bringt nichts. So kommen wir nicht weiter“, kritisiert die ÖDP-Chefin.

„Wir fordern das Gesundheitsministerium auf, seine Aufgabe als Krankenhausplanungsbehörde zu erfüllen, Verantwortung zu übernehmen und endlich proaktiv krankenhausplanerisch tätig zu werden. Das Ministerium muss eine klare, nachvollziehbare und medizinisch sachlich begründete Krankenhausstruktur für Bayern erstellen“, fordert Sepp Rettenbeck. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder NRW seien da schon viel weiter.

In Bayern dagegen gehen die Maßnahmen für eine Umstrukturierung der Krankenhäuser aktuell vorwiegend von den Landkreisen und kreisfreien Städte aus. Doch dies entspricht weniger einer zukunftsorientierten Krankenhausplanung, sondern ist dem wirtschaftlichen Druck geschuldet, unter dem die Krankenhäuser seit vielen Jahren stehen. Viel sinnvoller wäre es, für ganz Bayern eine konkrete Zielstruktur für die Krankenhausversorgung zu entwickelt: Was soll wo angeboten werden? Dies wäre auch notwendig, um den Krankenhausträgern einerseits Planungssicherheit und andererseits auch die notwendigen finanziellen Mittel zu geben.

Die Bundesländer sind nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG § 6 Abs. 1) verpflichtet, Krankenhauspläne und Investitionsprogramme aufzustellen. Zweck dieses Gesetzes „ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen digital ausgestatteten, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen.“

„Ein Krankenhausplan beinhaltet daher Entscheidungen zu Standort, Fachrichtungen, Versorgungsstufe und Bettenzahl der Krankenhäuser“, so steht es sogar auf der Seite des Gesundheitsministeriums selbst zu lesen. Doch während die Bayerische Staatsregierung im Zuge der geplanten Krankenhausreform durch den Bund und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ständig betont, sich die Planungshoheit durch den Bund nicht nehmen zu lassen, versagt der Freistaat Bayern bei der Krankenhausplanung komplett und schiebt diese, oft auch unbequeme Aufgabe an die Betreiber, oftmals an die zuständigen Landräte, Kreistage, Oberbürgermeister und Stadträte.

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