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Pressemitteilung

Eine monatliche Verfassungsstunde für Kabinett und Landtag

Hat sich Bayern wirklich so entwickelt, wie es in der Verfassung steht?

die ÖDP-Landesvorsitzenden Agnes Becker und Tobias Ruff (Mitte) mit ihren Stellvertretern Martha Altweck-Glöbl (rechts) und Thomas Büchner (links)

Die Parteispitze der bayerischen ÖDP empfiehlt eine „Verfassungsstunde in Kabinett und Landtag“: die ÖDP-Landesvorsitzenden Agnes Becker und Tobias Ruff (Mitte) mit ihren Stellvertretern Martha Altweck-Glöbl (rechts) und Thomas Büchner (links). (Foto: ÖDP)

Eine Woche nach ihrer Vereidigung werden die bayerischen Minister und Staatsekretäre mit einem herausfordernden Vorschlag konfrontiert: Die ÖDP empfiehlt „eine monatliche Verfassungsstunde in Kabinett und Landtag“. Die im neuen Koalitionsvertrag verankerte wöchentliche Verfassungsviertelstunde an den Schulen sei „schon mal eine super Idee“. „Im Landtag und im Kabinett würde das aber auch nicht schaden“, meinen Agnes Becker und Tobias Ruff. Die beiden ÖDP-Landesvorsitzenden wollen hierzu auch „von Zeit zu Zeit Impulse einreichen“.

Hat sich Bayern wirklich so entwickelt, wie es in den Verfassungszielen des Freistaates festgelegt ist? „Uns fallen da einige Punkte ein, bei denen ein selbstkritischer Blick in den Verfassungsspiegel guttäte“, sagen Becker und Ruff.

„Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl … Die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenze in der Rücksicht auf den Nächsten und auf die sittlichen Forderungen des Gemeinwohls.“ (Artikel 151)

„Bauernland soll seiner Zweckbestimmung nicht entfremdet werden.“ (Artikel 163)

„Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt.“ (Artikel 168)

„Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.“ (Artikel 131)

„Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben … Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, …auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, … die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.“ (Artikel 141)

Landtag und Regierung sollten die offiziellen Staatsziele Bayerns „in einer monatlichen Verfassungsreflexion immer wieder mit der politischen Realität vergleichen“, empfiehlt die ÖDP. „Ein positiver politischer Wettlauf der echten Verfassungsfreunde könnte die demokratische Kultur stärken und vielleicht auch jene alt aussehen lassen, die die bayerischen Staatsziele erkennbar nicht als roten Faden ihres politischen Programms betrachten“.

 

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