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Pressemitteilung

In 14 bayerischen Städten:

„Bewegung von unten“ für Alt-Solaranlagen - „Demontage wäre Rückschlag für Energiewende!“

Für Solaranlagen, die ab Januar 2021 aus der EEG-Vergütung fallen: ÖDP-Initiative in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Weiden, Passau, Straubing, Landshut, Bamberg, Ansbach, Eichstätt, Kempten, Donauwörth und Bad Wörishofen

Die Betriebsbedingungen für Photovoltaikanlagen, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen, sind weiterhin unklar, obwohl unzählige private und gewerbliche Solarstromerzeuger betroffen sind. Solarwirtschaft und Umweltverbände befürchten deshalb einen Rückschlag für die Energiewende. ÖDP-Stadträte aus 14 bayerischen Städten wollen durch lokale Regelungen der örtlichen Stadtwerke den Druck auf das zuständige Bundeswirtschaftsministerium erhöhen. Die Betreiber von Alt-Photovoltaikanlagen sollen in den 14 Städten nicht selbst verbrauchten Strom weiter in das örtliche Stromnetz einspeisen dürfen, auch wenn die EEG-Vergütung ausgelaufen ist. Die Stadtwerke sollen beauftragt werden, diesen Strom abzunehmen und mit 5 Cent pro kWh zu vergüten. Mit einer "Bewegung von unten" will der bayerische ÖDP-Landesvorsitzende Klaus Mrasek Bundesminister Altmaier drängen, "endlich Klarheit für die Solarbranche zu schaffen und eine Regelung bundesweit voranbringen".

Ab Januar 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen. In den Folgejahren immer mehr. Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland haben Anlagenbetreiber nach EEG-Förderende keinen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms. Einfach einspeisen ist nicht erlaubt. Die einzigen Möglichkeiten bestehen darin, den erzeugten Strom vollständig selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Die Regelungen für die Direktvermarktung sind jedoch insbesondere für kleinere Anlagen unwirtschaftlich und bürokratisch. Und auf den Eigenverbrauch müssen die Besitzer der Solarstromanlagen sogar eine Abgabe zahlen. "Die Folge könnte sein, dass voll funktionsfähige Solarstromanlagen deshalb frühzeitig rückgebaut werden. Und das nur, weil die Politik unnötig behindernde Vorschriften macht und nicht in der Lage ist, eine unbürokratische Anschlussregelung festzulegen", kritisiert der niederbayerische ÖDP-Bezirksrat Urban Mangold, der die Städte-Aktion koordiniert.

Die Lösung wäre einfach: Strom aus diesen Alt-Photovoltaikanlagen soll ohne zusätzliche Abgaben selbst verbraucht und der überschüssige Strom mindestens zu Marktpreisen ins Netz eingespeist werden können. Eine Vergütung von 5 Cent pro kWh läge minimal über dem Börsenpreis und wäre eine faire Anschlussvergütung. So könnte die Gefahr abgewendet werden, dass voll funktionsfähige Photovoltaikanlagen wegen der gegenwärtig nachteiligen und rechtsunsicheren Situation frühzeitig abgebaut werden, argumentiert die ÖDP.

Da das zuständige Bundeswirtschaftsministerium trotz einer von zahlreichen Verbänden und Energieunternehmen eingereichten Petition bislang nicht erkennen lässt, wie es mit diesem unmittelbar bevorstehenden Problem umzugehen gedenkt, sollten die Gesellschafter möglichst vieler lokaler Stadtwerke ein Zeichen setzen und auf die Notwendigkeit staatlichen Handelns verstärkt hinweisen. In den 14 Städten fangen die ÖDP-Stadträte mit einer "Bewegung von unten" an. Auch in anderen bayerischen Städten mit eigenen Stadtwerken sollen in Kürze ähnliche Initiativen gestartet werden.

"Die Eigentümer der PV-Anlagen brauchen Rechtssicherheit", fordern die ÖDP-Räte. Die Altanlagen seien "ein wichtiger Baustein der Energiewende und des Klimaschutzes".

Hintergrundinformationen:

Zur Problematik:

http://www.sfv.de/artikel/resolution_kein_aus_fuer_solaranlagen_nach_20_jahren.htm

Zur Berechnung eines angemessenen kWh-Preises nach Ablauf des EEG:

http://www.sfv.de/artikel/gutachten_leistungen_und_kosten_beim_weiterbetrieb_von_pv-altanlagen.htm

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