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Pressemitteilung

Minister Glauber (FW) greift ÖDP-Petition auf:

„Bayerns Tiere brauchen eine Stimme und deshalb einen Tierschutzbeauftragten!“

Tobias Ruff, Barbara Niegisch, Steffen Gölzner

Kurz vor der Einreichung der 7.443 Unterschriften für die Petition „Bayerns Tiere brauchen eine Stimme!“ am 30.9.2023: ÖDP-Landeschef Tobias Ruff (Mitte) mit Barbara Niegisch und Steffen Gölzner von der Münchner ÖDP glauben, dass Minister Thorsten Glauber die ÖDP-Petition sehr gut findet. (Foto: ÖDP)

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) hat am Donnerstag in der BR-Sendung „jetzt red i: Wie viel Tierschutz schaffen wir?“ erklärt, er könne sich das Amt eines Tierschutzbeauftragten für Bayern vorstellen. Die ÖDP Bayern hat dies im September 2023 in einer von mehr als 7443 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichneten Petition gefordert, die jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde.

 

Die ÖDP appelliert nun an Minister Glauber, „seinen Worten Taten folgen zu lassen“. „Die Argumente für die Einführung einer Tierschutzbeauftragten liegen auf dem Tisch. Bayerns Tiere brauchen eine Stimme!“, fordert ÖDP-Landesvorsitzender Tobias Ruff.

Neun Bundesländer in Deutschland machen bereits vor, was die bayerische ÖDP sowie viele Bürgerinnen und Bürger sich auch im Freistaat wünschen: eine/n Tierschutzbeauftragte/n in Bayern. Das neue Amt soll Impulsgeber und zentrale Anlaufstelle rund um alle Fragen des Tierwohls und Tierschutzes in Bayern sein.

Fehlende Fürsprache für Tiere

Die Staatsregierung hat derzeit insgesamt acht Beauftragte berufen – u.a. für die Bereiche Ehrenamt, Integration und Bürokratieabbau. Keine der Stellen widmet sich Belangen aus dem ökologischen Bereich oder dem Schutz der Tiere. Es geht dabei nicht nur um die Durchsetzung der einschlägigen Gesetze, sondern auch um die Weiterentwicklung der Regelungen zum Schutz von Tieren, um Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit.

Tiere als Mitgeschöpfe achten

„Die Einstellung zum Tier hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Wesen des Tieres hinsichtlich seiner kognitiven und emotionalen Fähigkeiten sind umfassend gewachsen. Wir sind deshalb generell aufgerufen, Tiere als Mitgeschöpfe weit stärker zu achten. Dies verlangt auch Artikel 141 (1) der Bayerischen Verfassung: „Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt“, so Ruff. Es gehe dabei um alle Tiere – seien sie wildlebend, „Nutztiere“ oder Haustiere.

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