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Pressemitteilung

ödp: CSU will mit undemokratischen Hürden Konkurrenten an Kandidatur hindern

Endspurt-Woche für neue Kreistags- und Stadtratslisten: Am 21. Januar endet um 12.00 Uhr die Unterschriftenfrist ödp: CSU will mit undemokratischen Hürden Konkurrenten an Kandidatur hindern

 

Für die ödp läuft ab Montag (14.1.) die Endspurt-Woche, in er sich entscheidet, mit wie vielen neuen Listen sie bei der Kommunalwahl im März antreten darf. Nur wenn sich bis 21. Januar um 12.00 Uhr genügend Unterzeichner in den Rathäusern eintragen, darf die ödp auf den Stimmzettel. 240 Mandate hat die Partei bereits, mit 42 zusätzlichen Listen will die ödp im März insgesamt 300 bis 350 Sitze in den bayerischen Kommunen und Kreisen erreichen.

 

"Die meisten Menschen können sich kaum vorstellen, wie schwer es ist, zu einer Kreistags- oder Stadtratswahl anzutreten. Und das alles nur, weil die CSU vor einigen Jahren beschlossen hat, neue Listen mit möglichst großen Hürden an einer Kandidatur zu hindern. Es ist undemokratisch, dass ehrenamtliches Engagement auf der lokalpolitischen Ebene nur möglich ist, wenn man vorher einen Riesenkraftakt absolviert und hunderte von Menschen dazu bewegen muss, zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus für die ödp-Liste zu unterschreiben", kritisiert ödp-Landesgeschäftsführer Urban Mangold.

 

Hier muss die ödp Unterschriften sammeln:

 

-> In der Stadt Nürnberg

-> in den Landkreisen Augsburg, Berchtesgaden, Coburg, Deggendorf, Donau-Ries, Ebersberg,

Mühldorf und Ostallgäu.

-> sowie in zahlreichen kleineren Städten und Gemeinden

 

Jeder Wahlberechtigte kann sich nur in seinem Wohnsitz-Rathaus eintragen. In zahlreichen Gemeinden gibt es in der letzten Eintragungswoche neben den normalen Öffnungszeiten auch einmal eine Abend- und einmal eine Wochenend-Eintragungszeit: Alle Öffnungszeiten sind im Internet abrufbar unter: www.oedp-bayern.de/kommunalwahl

 

Zum Hintergrund: Unterschriften sammeln müssen seit 1996 Parteien und Wählergruppen, die noch nicht im jeweiligen Kommunalparlament vertreten sind. Die Landtagsparteien und Parteien, die bei der Bundestags- oder Europawahl in Bayern mindestens 5% der Stimmen erreicht haben, sind ebenfalls von der Unterschriftenpflicht befreit. Die Unterzeichner können nur im Rathaus unter Vorlage des Personalausweises unterschreiben.

 

 

Rückfragen beantwortet Ihnen gerne die Landesgeschäftsstelle unter

Presseservice@oedp-bayern.de

oder Tel. (0851) 93 11 31, Fax 93 11 92.

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