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Pressemitteilung

ÖDP klagt gegen Bezirk Niederbayern

Mangold sieht politischen Minderheitenschutz im Bezirkstag willkürlich ausgehebelt - bayernweite Bedeutung?

ÖDP-Bezirksrat Urban Mangold hat beim Verwaltungsgericht Regensburg eine Klage gegen den Bezirk Niederbayern eingereicht. Mangold wehrt sich dagegen, dass der Bezirkstag ihm die Mitarbeit im besonders wichtigen Bezirksausschuss verweigert. „Eine hauchdünne Mehrheit von 8 zu 7 Stimmen will die Mitwirkungsmöglichkeiten der ÖDP beschränken und begründet dies mit einer unzutreffenden juristischen Argumentation. Der Schutz politischer Minderheiten wird willkürlich ausgehebelt, nur weil dem Bezirkstagspräsidenten Dr. Olaf Heinrich (CSU) meine Anträge nicht gefallen. Das lasse ich jetzt vom Gericht prüfen“, erklärt Mangold. Vertreten wird der ÖDP-Politiker vom Regensburger Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine Vereinbarung der kleineren Parteien ÖDP, Bayernpartei und FDP, die im niederbayerischen Bezirkstag für diese Amtsperiode eine sogenannte Ausschussgemeinschaft zur gegenseitigen Absicherung der Mitwirkungsmöglichkeiten bilden. Nach der Bezirkstagswahl 2013 wurde einvernehmlich vereinbart, dass der FDP-Politiker Toni Deller im Bezirksausschuss und ÖDP-Politiker Urban Mangold im Sozialausschuss Sitz und Stimme hat. Zur Halbzeit sollte gewechselt wird. „Bei der formalen Bestätigung dieses ansonsten in ganz Bayern üblichen Vorgangs stimmten die CSU-Bezirksräte und SPD-Bezirksrätin Röhrl gegen den Wechsel, Bezirkstagsvizepräsident Max Brandl (SPD), die Freien Wähler, Grüne, ÖDP, Bayernpartei und FDP votierten dafür“, schildert die ÖDP.

Mangold hat dem Verwaltungsgericht eine Auflistung von Besetzungswechseln in zahlreichen Städten und Landkreisen des Freistaates vorgelegt, die problemlos vollzogen wurden. Die vom Bezirkstagspräsidenten Dr. Heinrich vertretende Auffassung, dass rechtliche Gründe gegen Mangolds Einwechseln bestünden, sei „durch die Praxis in ganz Bayern widerlegt“. Die angestrebte juristische Klärung hat über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung.

 

Anhänge:

-          Hintergrund

-          Beschlussprotokoll

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